Eignungsfeststellung und musikalische Bildungsfähigkeit
Bedingung zum Besuch der Musik-Mitteltschule ist ein erfolgreich bestandener Eignungstest, bei der musikalische Bildungsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und die Eignung für das Wunschinstrument festgestellt werden.
Der Eignungstest besteht aus
- einem standartisierten Gehör- und Konzentrationstest,
- dem Singen,
- dem Tanzen,
- dem Wiedergeben von Rhythmen
- und, wenn Vorkenntnisse vorhanden sind, dem Vorspielen am Instrument
Bei der Eignungstestung können die Erziehungsberechtigten anwesend sein.
Die Aufnahmetests finden jeweils im Jänner statt.
Für diese Eignungstestung ist eine Anmeldung erforderlich.
Daraufhin erfolgt dazu eine eigene Einladung!